Lieber Übernachtungsgast,
diese Übernachtungsbedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, der Gästehaus „Zur guten Quelle“ GmbH. Bitte schenken Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Übernachtungsbedingungen an. Zögern Sie nicht zu fragen, wenn Ihnen etwas unklar ist.
Leistungen / Preise
Die in unserer Internetseite www.gutequelle.com enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen; dies setzt voraus, dass hierauf vor einer Buchung hingewiesen wird. Die auf der Internetseite genannten Preise sind als Ab-Preise zu verstehen. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern sind nur bei unserer Bestätigung verbindlich.
Anmeldung / Zahlung
Die Buchung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Übernachtungsvertrages. Sie erfolgt durch den Bucher auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Bucher wie für seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Übernachtungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der Gästehaus „Zur guten Quelle“ GmbH zustande.
Die Rechnung wird am Tag der Anreise erstellt und ist vor Ort im Voraus in bar oder mit EC- oder Kreditkarte zu leisten.
Für bestimmte Buchungszeiträume verlangen wir vom Auftraggeber eine Vorauszahlung. Hierauf wird vor einer Buchung hingewiesen. Soweit eine Vorauszahlung verlangt wird, ist diese in der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu leisten.
Im Falle nicht fristgerechter Zahlung durch den Auftraggeber sind wir zur Stornierung des Auftrags (Rücktritt) unter Berechnung der entstandenen Kosten berechtigt. Die Stornogebühr (Ersatz für getroffene Buchungsleistungen und Aufwendungen) beträgt 15% des Gesamtpreises. Ihnen bleibt der Nachweis eines niedrigeren, uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Rücktritt
Sie können jederzeit vor Übernachtungsbeginn von der Buchung zurücktreten, dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich geschehen. Die Gästehaus „Zur guten Quelle“ GmbH verlangt für Übernachtungsvorkehrungen und für ihre Aufwendungen eine Entschädigung.
Je nach Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung bzw. des gebuchten Zimmertarifs werden die nachfolgend genannten Pauschalsätze berechnet (jeweils in Prozent des Übernachtungspreises):
Tarif „Standardtarif“
Bei späteren Stornierungen oder Nichtanreisen ist für das gebuchte Zimmer das vereinbarte Entgelt vollständig zu zahlen.
Tarif „Nicht stornierbar 100%“
Tarif „Kostenfrei 24h“
Bei späteren Stornierungen oder Nichtanreisen ist für das gebuchte Zimmer das vereinbarte Entgelt vollständig zu zahlen.
Bei den genannten Pauschalsätzen sind ersparte Aufwendungen (Zurverfügungstellung von Bettwäsche, Betriebskosten etc.) oder die Erlangung von Vorteilen aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers berücksichtigt. Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Gästezimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf sich das Gästehaus nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen.
Den Parteien des Übernachtungsvertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.
Nicht beanspruchte Leistungen können grundsätzlich nicht erstattet werden, auch nicht bei vorzeitiger Abreise.
Im Falle des Eintreffens höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, Kriege, innere Unruhen, Hochwasser, Pandmien sowie sonstige Hindernisse, die eine Nutzung der gebuchten Beherbergungsstätte nicht möglich machen, sind wir bemüht, dem Auftraggeber durch Umbuchungen Ersatzunterkünfte zur Verfügung zu stellen. Wir behalten uns indes das Recht vor, im Falle des Eintreffens höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche Recht steht dem Auftraggeber zu.
An – und Abreise
Die Anreise ist Montag bis Sonntag jederzeit möglich. Die Zimmer können ab 14.00 Uhr bezogen werden und sind am Abreisetag bis 11.00 Uhr freizugeben.
Mitwirkungspflicht, Mängelanzeigen
Der Übernachtende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber der Gästehaus „Zur guten Quelle“ GmbH verpflichtet. Wir helfen gerne. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein oder nachträglich, so sind auch wir nicht in der Lage noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt Selbsthilfe oder eine Kündigung des Vertrages durch den Übernachtenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Übernachtung nach § 651 e BGB voraus, das der Gästehaus „Zur guten Quelle“ GmbH eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Übernachtenden gerechtfertigt ist.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Evtl. Ansprüche sind innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem vertraglich vorgesehenen Übernachtungsende bei der Gästehaus „Zur guten Quelle“ GmbH anzumelden. Verjährung tritt mit Ablauf von 6 Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Übernachtungsende ein; sie wird durch eine rechtzeitige Anspruchsmeldung gehemmt.
Schadensersatzpflicht
Für etwaige Schäden aller Art, die der übernachtende Gast verschuldet, ist der Gast schadensersatzpflichtig. Dies gilt auch für etwaige Forderungen bei Schäden, die ein Weitervermieten in der Folgezeit für das angemietete Zimmer unmöglich machen. (z.B. Rauchen innerhalb des Gebäudes, Beschädigungen des Inventars) – bis zum Datum der Wiedervermietbarkeit des Zimmers.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alle mit uns geschlossenen Verträge und deren Durchführung unterliegen dem deutschen Recht. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis und deren Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Sitz zuständig ist, derzeit Köln. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz oder Wohnort des Auftraggebers zu klagen.
Salvatorische Klausel
Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein sollten, werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Gültigkeit hierdurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen, nichtigen oder anfechtbaren Regelung tritt insoweit eine solche, die die Parteien bei verständiger Würdigung des Vertragsgegenstandes und seiner Durchführung alternativ geschlossen hätten.
Stand Mai 2021